Vor dem Hintergrund des Eindrucks beim Bundesministerium für Wirtschaft, dass kurze Leasinglaufzeiten zu einer deutlichen Überförderung führen, hat man sich dazu entschlossen, die staatliche Förderung für kurze Laufzeiten bei Leasingverträgen zu reduzieren.
Leasingverträge mit geringeren Laufzeiten erhalten nicht mehr den vollständigen staatlichen Anteil am Umweltbonus. Die Innovationsprämie reduziert sich in der Folge im gleichem Umfang. Die Mindesthalterdauer bei Leasingverträgen wird an die unten stehende Staffelung gekoppelt (6 Monate, 12 Monate bzw. 24 Monate).
- 6 bis einschließlich 11 Monate: 25% staatlicher Anteil Umweltbonus
- 12 bis einschließlich 23 Monate: 50% staatlicher Anteil Umweltbonus
- Ab 24 Monate: 100% staatlicher Anteil Umweltbonus