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Neue Förderung für den Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur

» Nachdem die Fördmittel für private Ladestationen seit einigen Wochen erschöpft sind, erhalten nun Unternehmen und Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Errichtung von Ladepunkten an nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen für Mitarbeiter.

„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“, so Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Unternehmen und Kommunen können seit dem 23. November 2021 Anträge über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Ladestationen, die zum Laden gewerblicher und kommunaler Flotten sowie von Mitarbeiter-Fahrzeugen gedacht ist, werden mit bis zu 900 Euro gefördert. Unternehmen können für bis zu 50 Ladestationen Fördermittel beantragen. Für Kommunen gibt diese Obergrenze nicht. Zudem werden, anders als bei der privaten Förderung, nun auch Ladestationen mit bis zu 22 kW gefördert.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Der Zuschuss beträgt dabei 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt.

Insgesamt stellt der Bund 350 Millionen Euro für die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ bereit.

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