Mit Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020 erlebt der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität einen starken Schub. Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Ausschlaggebend hierfür ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat.
„Wir sehen seit Einführung der Innovationsprämie einen deutlichen Schub bei Elektromobilität. Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahrt gewinnt.“, so Bundesminister Peter Altmaier.
Die Innovationsprämie als Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus wird gemäß Beschluss des Autogipfels im Bundeskanzleramt vom 17. November 2020 über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Mit der Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus können für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten, bis zu 9.000 Euro als Fördersumme beantragt werden; für Hybrid-Autos sind es 6.750 Euro. Für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreise sind es bis zu 7.500 Euro Förderung bei reinen Elektrofahrzeugen und bis zu 5.625 Euro bei Hybrid-Autos.