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Änderung der Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. In Zukunft sollen nur noch Fahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Ab dem  1. Januar 2023 erhalten somit nur noch batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge eine Förderung. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Der Kauf von reinen Elektroautos wird ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 sind zudem nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Für E-Autos über 45.000 € Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.

Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.

Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung. Der Anteil der Hersteller soll auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit den Herstellern im Austausch.

Durch die Weiterführung der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käufer mehr Planungssicherheit. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu den reduzierten Fördersätzen. Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.

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