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Der Verhaltenskodex der Voets Gruppe

Es ist von höchstem Wert, die Reputation der VOETS-GRUPPE und deren Autohäuser zu schützen und zu wahren. Die Verbindung von unternehmerischem Handeln nach ethischen Grundsätzen hat eine lange Tradition im Unternehmen und ist eine tragende Säule unseres Erfolgs. Unser Verhalten im Einklang mit diesen Grundsätzen sorgt dafür, dass die VOETS-GRUPPE eine hohe qualitativ und quantitative Reputation in den durch die Autohäuser vertretenen Märkten genießt und deshalb erfolgreich ist. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen und Abkommen zum Schutz von Menschenrechten, zur Korruptionsbekämpfung und zur Nachhaltigkeit einzuhalten. Daraus haben wir für uns Verhaltensregeln abgeleitet und im Code of Conduct VOETS-GRUPPE übersichtlich zusammengefasst.

CODE OF CONDUCT

1. Grundsätze
Unsere Unternehmensgrundsätze zeigen nach welchen Werten wir in der VOETS-GRUPPE handeln – in unserer täglichen Arbeit intern wie extern.

Unser Denken und Handeln ist werteorientiert: Wir stehen für Integrität, Verlässlichkeit, Innovation, Ergebnisorientierung und Nachhaltigkeit. Geschäftsmoral und Integrität sichern unsere Glaubwürdigkeit. Es ist selbstverständlich, dass alle Mitarbeiter in den verschiedenen Gesellschaften die Regeln des Code of Conduct, die Gesetze und Regelungen, sowie die internen VOETS-GRUPPE Vorgaben befolgen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Gleiches erwarten wir von unseren Partnern.

Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und im Rahmen der vorgegebenen Normen handeln muss.

2. Interessenkonflikte
Die VOETS-GRUPPE erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Alle Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der VOETS-GRUPPE in Konflikt geraten. Insbesondere ist es untersagt, sich an Unternehmen von Konkurrenten,
Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, wenn dies zu einem Interessenskonflikt führen kann. Ein solcher Konflikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer Beteiligung dazu geeignet sind, Handlungen in Ausübung der Tätigkeit in einer Gesellschaft der VOETS-GRUPPE in irgendeiner Form zu beeinflussen.
3. Bestechung und Korruption
Im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten aller Art darf kein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile verschaffen oder den Versuch dazu unternehmen. Kein Mitarbeiter darf Vorteile – in welcher Form auch immer, insbesondere persönliche Geschenke oder Vorteile, die sich aus Geschäftsbeziehungen von der VOETS-GRUPPE ergeben – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können. Der Umgang mit Amtsträgern und öffentlichen Angestellten unterliegt häufig strengeren gesetzlichen Regelungen. Daher untersagt die VOETS-GRUPPE seinen Mitarbeitern, irgendetwas von Wert zuzuwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch eine interne Richtlinie oder Anweisung erlaubt. Hier ist im Zweifel immer der Rat der Compliance Organisation oder Geschäftsführung einzuholen. Dritte (zum Beispiel Berater, Intermediäre, Sponsoren, Vertreter oder andere Vermittler) dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden.
4. Spenden und Sponsoring
VOETS-GRUPPE-Organisationseinheiten und –Gesellschaften leisten keine direkten oder indirekten Spenden an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker. Sponsoring und Spenden zugunsten anderer, nicht politischer Empfänger dürfen nicht zur Umgehung der Regelungen dieses VOETS-GRUPPE Code of Conduct genutzt werden.
5. Einhaltung kartellrechtlicher Regeln
Die VOETS-GRUPPE ist einem fairen und offenen Wettbewerb in den vertretenen Regionen der einzelnen Gesellschaften verpflichtet. Unsere Gesellschaften und unsere Mitarbeiter dürfen sich nicht auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Praktiken einlassen, wie zum Beispiel gesetzeswidrige Angebotsabsprachen, die den Wettbewerb ausschließen, beschränken oder verzerren.
6. Umgang mit internem Wissen
Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Informationen sind richtig und vollständig an andere Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen vorrangige Interessen (zum Beispiel Geheimhaltungspflichten) vorliegen.
7. Vertraulichkeit
Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Informationen sind richtig und vollständig an andere Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen vorrangige Interessen (zum Beispiel Geheimhaltungspflichten) vorliegen.
8. Datenschutz
Wir halten uns geltende Datenschutzgesetze sowie an die bei der VOETS-GRUPPE geltenden Regeln zum Schutz der Daten von Beschäftigten, Kunden und Lieferanten oder anderen dritten Personen. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist von besonderer Bedeutung. Festgestellte Mängel sind dem Vorgesetzten oder demzuständigen Datenschutzbeauftragten unverzüglich mitzuteilen.
9. Dokumentation von Geschäftsvorfällen
Alle Geschäftstransaktionen müssen vollständig und einwandfrei in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, den Lieferanten- sowie den darüber hinaus in der VOETS-GRUPPE geltenden Vorschriften dokumentiert werden.
10. Steuerrechtliche Verantwortung
Die VOETS-GRUPPE verpflichtet sich, alle steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, wichtige Informationen nicht zu verbergen, die Begleichung von Steuern nicht illegal zu umgehen oder sich unzulässige Steuervorteile zu verschaffen.
11. Geldwäsche
Die VOETS-GRUPPE nimmt weder aktiv noch passiv an Geldwäsche teil. Alle Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, wachsam zu sein, wenn es bei natürlichen oder juristischen Personen, mit denen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, Zweifel an deren Integrität gibt.
12. Umgang mit Unternehmenseigentum und -vermögen
Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Vermögen des Unternehmens zweckmäßig, sparsam und in jeder Hinsicht verantwortlich umzugehen. Kein Mitarbeiter darf Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen des Unternehmens in unzulässiger Weise privat nutzen.
13. Achtung der Menschenwürde
Die VOETS-GRUPPE respektiert die Würde des Menschen und setzt sich für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser allgemeingültigen Grundrechte Sorge zu tragen.
14. Ablehnung von Kinderarbeit
Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von der VOETS-GRUPPE nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren.
15. Ablehnung von Zwangsarbeit
Alle Formen von Zwangsarbeit lehnt die VOETS-GRUPPE ab. Kein Mitarbeiter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.
16. Chancengleichheit und Verbot Diskriminierung
In der Vielfalt der Mitarbeiter liegt hohes Potenzial. Daher beschäftigt die VOETS-GRUPPE aus Überzeugung Mitarbeiter mit unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung. Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, eine Atmosphäre respektvollen Miteinanders zu schaffen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entschieden entgegenzutreten.
17. Sicherheit und Gesundheit
Alle Mitarbeiter haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Die strikte Einhaltung der Gesetze und Regelungen sowie unserer Sicherheitsvorschriften ist unverzichtbare Voraussetzung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen dieser Grundsätze umgehend den zuständigen Stellen im Unternehmen zu melden. Etwaige Missstände sind unverzüglich abzustellen.
18. Umweltschutz
Alle Mitarbeiter haben dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen bei der Erfüllung unserer Aufgaben durch vermeidende und vermindernde Maßnahmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens vorzubeugen und sorgsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen. Alle diesbezüglichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten. Verursachte Umweltschäden sind umgehend den zuständigen Stellen im Unternehmen zu melden.
19. Umsetzung und Verantwortlichkeit
Diese Grundsätze bilden einen Kernbestand unserer Unternehmenskultur. Die gruppenweite Einhaltung dieser Grundsätze ist unverzichtbar – jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über den Code of Conduct VOETS-GRUPPE zu informieren. Eine besondere Verantwortung tragen die Führungskräfte. Die Vorgesetzten sind gehalten, ihren Mitarbeitern die Bedeutung und die Inhalte dieses VOETS-GRUPPE Code of Conduct zu vermitteln, vorzuleben und sie bei seiner Umsetzung zu unterstützen. Sie sind die Vorbilder und dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter die Grundsätze befolgen. Dies soll die Spielräume der Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln im zulässigen Rahmen nicht einschränken.

Soweit Mitarbeiter im Einzelfall davon ausgehen müssen, dass es zu einer Straftat oder einer Missachtung der hier im VOETS-GRUPPE Code of Conduct beschriebenen Regeln gekommen ist, ist der jeweilige Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich seinen Vorgesetzten, die Hinweishotline oder die Compliance Organisation zu informieren. Keinem Mitarbeiter darf aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und den Vorgaben dieser Verhaltensrichtlinie ein Nachteil im Unternehmen erwachsen.

Kontakt zur Compliance-Organisation

Compliance-Officer: Jörg Kolle (Geschäftsführer)

E-Mail: codeofconduct@voets-gruppe.de