Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 1. Januar 2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze.
Ab dem 01. Januar 2023
- können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
- gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
- und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.
In 2023 folgen weitere Anpassungen:
- Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
- Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
![Icons_EM!18 Icons_EM!18](https://www.electrify-me.info/wp-content/uploads/sites/14/2020/09/Icons_EM18-120x120.png)
Alle Anträge zur Förderung Ihres Elektrofahrzeuges finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gut zu wissen:
- Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
- Fehlende Unterlagen können elektronisch über das Nachweisportal eingereicht werden.
- Eine Übermittlung von Dokumenten per E-Mail ist nicht möglich.
Tipp: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente mit dem Antrag ein. So können Sie längere Bearbeitungszeiten vermeiden!