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» Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Verkehrspolitik ist Elektromobilität ein wichtiges Ziel. Die Bundesregierung hat deshalb weitreichende Fördermaßnahmen beschlossen, die der E-Mobilität zum Durchbruch verhelfen sollen. Wer von den Finanzspritzen des Bundes und der Automobilhersteller profitieren will, sollte sich gut informieren. Aktuell ist zum Beispiel die Förderung privater Ladestationen neu beschlossen worden.
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu CO2-neutraler Mobilität. Doch welche Fahrzeuge werden eigentlich gefördert? Wer ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen? Und wo reicht man den Antrag samt der erforderlichen Unterlagen ein? Wir von Electrify Me! haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.
Alle Fördermaßnahmen auf einen Blick
Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 € nicht überschreiten.
Die maximale CO2-Emission von Plug-in-Hybriden je gefahrenen Kilometer darf 50 Gramm nicht übersteigen. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 Kilometer, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 Kilometer.
Der Elektrobonus i.H.v. insgesamt 9.000,- € umfasst 6.000,- € Bundeszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des BMWi zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zu einem Listenpreis von 40.000,- €. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000,- Euro liegt der Zuschuss jetzt bei 7.500,- €. Für Plug-in-Hybride unter 40.000,- € sind es 6.750,- €; bei einem Listenpreis über 40.000,- Euro sind es 5.625,- €.
Leasingverträge mit geringeren Laufzeiten erhalten nicht mehr den vollständigen staatlichen Anteil am Umweltbonus. Die Innovationsprämie reduziert sich in der Folge im gleichen Umfang. Die Mindesthaltedauer bei Leasingverträgen wird an die unten stehende Staffelung gekoppelt (6 Monate, 12 Monate bzw. 24 Monate).
Junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, sollen die Umweltprämie erhalten. Voraussetzung: Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer aufweisen sowie nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein
Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für junge Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Fahrer von reinen E-Autos als Firmenwagen müssen ihre privaten Strecken nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern, also 25 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 Euro liegt. Hier greift § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz: maßgeblich ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Mit der neuen Regelung wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nochmals halbiert. Hybride oder Plug-In Hybride werden wie bisher mit der Hälfte der Bemessungsgrundlage versteuert, also 50 Prozent des Bruttolistenpreises.
Gut zu wissen:
Tipp: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente mit dem Antrag ein. So können Sie längere Bearbeitungszeiten vermeiden!
Auch der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS = Acoustic Vehicle Alerting System) wird gefördert. Das System sorgt für künstliche Fahrgeräusche beim Elektrofahrzeug und erhöht damit die Sicherheit im Straßenverkehr.
Voraussetzungen für eine Förderung
Damit in Zukunft eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht, fördert der Bund jetzt auch den Kauf und die Installation privater Ladesäulen und stellt dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung. Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter können für private Ladestationen einen Zuschuss von 900 Euro beantragen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung beantragt wird, bevor Sie Ihre Ladestation bestellen. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Gesamtkosten für Ladestation und Installation den Zuschuss von 900,– Euro unterschreiten.
Anträge können ab sofort bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/440